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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen | 17 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 523915 | ||
Datum | 25.11.2008 17:41 MSG-Nr: [ 523915 ] | 14946 x gelesen | ||
Hallo Michael, Geschrieben von Michael Wehrle Und dem Einweiser = der Einweiser hat im Unterschied zu Sicherungsposten einen FS.KL.2 und kann daher auch Richtungsanzeigen vornehmen. Wo genau ist das geregelt das der Einweiser die Fahrerlaubnisklasse haben muss? GMV regelt schon, dass es mir lieber/besser ist. Aber ich kann Einweisertätigkeiten auch ausbilden und dann kann das (fast) jeder. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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