News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | LF + RW contra HLF / HTLF | 111 Beiträge | ||
Autor | Ferd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg | 524719 | ||
Datum | 28.11.2008 16:57 MSG-Nr: [ 524719 ] | 82430 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Rebholz Ist das was Du auf dem bild zeigts überhaupt zulässig? ich mein das nur oben gestütz wird? N´abend. Das kommt auf die Bodenbeschaffenheit an ! Senkrechte Baugruben dürfen bei "gewachsenem" bzw. ausreichend stabilem Boden bis zu 4 m ohne Abstützung ausgekoffert werden ! Die obere Abstützung kann in diesem Fall auch schlicht zur Sicherung des berreits ausgehobenen Bodens dienen, um diesen, bzw. den Straßenbelag am Abrutschen zu hindern Mit freundlichen Grüßen Ferdinand Holuba Personalführung ist die Kunst, seine Angestellten so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfinden !!! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|