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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 2 Monate Freiheitsstrafe für Abziehen und Verstecken von RTW-Schlüssel | 31 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 525085 | ||
Datum | 30.11.2008 15:31 MSG-Nr: [ 525085 ] | 7330 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Häfner Besteht ja noch die Möglichkeit, den Motor laufen zu lassen und mit einem weiteren Schlüssel abzuschliessen. So ähnlich funktioniert die Motorweiterlaufschaltung der neusten Sprinter-Generation (GSF-Aufbau). Der Fahrzeugschlüssel bleibt stecken, man betätigt den MWS-Schalter und schließt das Fahrzeug mit einer Fernbedienung ab. Wie ich vor ein paar Wochen/Monaten schon mal schrieb, geht dann automatisch die Warnblinkanlage an und die Drehzahl des Motors steigt. Sebastian -- Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg | ||||
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