Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Einsatz v. Hubrettungsfahrzeug, Abstand von Stromleitungen | 20 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 525684 |
Datum | 03.12.2008 12:18 MSG-Nr: [ 525684 ] | 6248 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
...habe noch mal genauer nachgeschaut...
Die VDE 0105-3:1988-04 ist 1999-06 zurückgezogen worden.
Zitat aus dieser:
Bei allen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile der Fahrleitungsanlage sind, abweichend von DIN VDE 0105 Teil 1/07.83, Tabelle 4, von unter Spannung stehenden Teilen dieser Anlage ohne Schutz gegen direktes Berühren nach allen Richtungen nachstehende
Schutzabstände auch mit Geräten, Werkzeugen und Werkstücken einzuhalten:
1,0 m bei Nennspannungen bis AC 1000V / DC 1500 V
1,5 m bei Nennspannungen über AC 1kV / DC 1,5 kV bis 30 kV
2,0 m bei Nennspannungen über 30 kV bis 110kV
Es gibt noch weitere Unterscheidungen bei anderen Bedingungen, die aber für einen Fw-Einsatz nicht von Belang sein dürften.
Heutige gültige Norm ist die VDE 0105 Teil 103 : 1999-06, diese hat aber auf den ersten Blick die gleichen Festlegungen.
Ich kann aber noch genauere Angaben heraussuchen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Abstand auf 0,3m (bis 15kV) bzw. 0,5m (bis 30kV) reduziert werden...
Gruß
Stefan
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