Rubrik | Einsatz |
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Thema | Ist es Pflicht..... | 21 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 B.8, Bad Urach / BW | 526348 |
Datum | 07.12.2008 16:31 MSG-Nr: [ 526348 ] | 4664 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mannschaftstransportwagen
Vorausrüstwagen
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Hi,
also kein MUSS, sondern nur sollte.......
Folgende Situation, eine kleinere FFW mit TSF-W und MTW hat auf Ihrem Gemeindegebiet einen VU-mit Rettung. Die Stützpunktwehr fährt aber nur mit VRW an, da mit keinem weiteren Fahrzeug in der AAO der kleineren FFW. Wie wird hier nun weiter vorgegangen, muss die Anforderung eines weiteren Rettungssatz von der kleineren FFW kommen, oder muss hier die LST reagieren. Die Stützpunktwehr kann meines Erachtens nicht von sich selber mit mehr als angefordert anrücken. Beim Stützpunkt würde auch ein RW2 stehen.
Wie seht ihr hier die Zuständigkeiten.
Grüße
Und Gott fragte die Steine: Wollt ihr Feuerwehrmänner werden! Und die Steine antworteten: NEIN dafür sind wir nicht hart genug.
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