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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Einsatz v. Hubrettungsfahrzeug, Abstand von Stromleitungen | 20 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 526379 | ||
Datum | 07.12.2008 19:30 MSG-Nr: [ 526379 ] | 5861 x gelesen | ||
Moin, vielen Dank für die Erläuterungen. Geschrieben von Hanswerner Kögler Ich weiß jetzt nicht, wie Du ausgerechnet auf 25kV kommst, aber die 1,5m sind der Schutzabstand bis 30kV welche auch unter "Aufsicht" erlaubt sind. Die stehen in der DIN VDE 0132 - 2001, S. 8 Geschrieben von Hanswerner Kögler Doch siehe G.-Zone, A.-Zone... OK, begriffen :-) Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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