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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | AbstuSi bei Schiebleiter | 11 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 526471 | ||
Datum | 08.12.2008 10:49 MSG-Nr: [ 526471 ] | 3324 x gelesen | ||
Moin. Wenn du die Forderungen der UVV (GUV-V C53, GUV-V D36, GUV-I 521, GUV-I 694, FwDV) einhälst, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen in der Regel nicht erforderlich. Wenn allerdings durch äußere Einflüsse (z.B. Anstellwinkel kann nicht eingehalten werden) zusätzliche oder andere Gefährdungen auftreten, sind natürlich auch zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Diese sollten (oder sollte ich besser schreiben: müssen?) mit den zuständigen Arbeitsschutz-Fachkräften bzw. dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgestimmt werden. Beste Grüße Udo Burkhard | ||||
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