Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Gründe für die Untersagungsverfügungen für Hanrath-Feuerwehrstiefel | 36 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 526520 |
Datum | 08.12.2008 18:06 MSG-Nr: [ 526520 ] | 18207 x gelesen |
Infos: | 18.12.08 DGUV-Rundschreiben 431/2008 08.12.08 8. GPSGV / PSA-Verordnung (PDF) 08.12.08 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (PDF) 08.12.08 Entscheidung des Verwaltungsgericht Achen zum Thema "Feuerwehr-Stiefel" - Urteil mit Begründung
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
hallo,
Geschrieben von Michael RoleffFrage ich mich nur, wie so konnten die Produkte bisher noch verkauft/vertrieben werden ?
vielleicht durch Lügen?
ich stell jetzt einfach mal folgende zwei Statements gegenüber:
Schließlich hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGIA) im Auftrag des Antragsgegners sieben Paar Feuerwehrstiefel der Modelle Profi Plus, Ultra und Spark aus unterschiedlichen Produktionszeiträumen überprüft. Nach dessen Prüfbericht vom 22. Oktober 2008 hat keiner der geprüften Stiefel alle Sicherheitsanforderungen erfüllt. Bei sämtlichen Stiefeln wurden - allerdings unterschiedliche, zum Teil mehrfache - Normabweichungen festgestellt. Das im August 2006 produzierte Modell Profi Plus hatte keinen ausreichend hohen Steilfrontabsatz und war auf Keramik- und Stahlbelag nicht ausreichend rutschfest. Die im Jahre 2007 produzierten Modelle Profi Plus erfüllten nicht die Anforderungen an die Durchtrittsicherheit und Beflammbarkeit. Beim Modell Ultra wurde ebenfalls die Durchtrittsicherheit bemängelt, die Rutschhemmung war weder auf Keramik noch auf Stahl ausreichend. Das im November 2005 produzierte Modell Spark wies Abweichungen hinsichtlich des Steilfrontabsatzes, der Zehenschutzkappe und des elektrischen Durchgangswiderstandes auf. Das im Februar 2007 produzierte Modell Spark war hinsichtlich der Zehenschutzkappe und der Beflammbarkeit mangelhaft. Bei dem im November 2007 produzierten Paar des Modells Spark stellten die Gutachter Abweichungen im Brennverhalten fest. Stiefel aus den genannten Produktionszeiten werden von der Antragstellerin im Jahre 2008 verkauft.Quelle: Beschluss des VG Aachens vom 20.11.2008
und:
Feuewehrstiefel der Firma Hanrath Schuh-GmbH
Typen Profi Plus, Profi, Spark, 865 U und Ultra
Beim Prüfinstitut BGIA, Alte Heerstrasse 111, 53757 Sankt Augustin wurden 13 Paar Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath geprüft.
Alle geprüften Feuerwehrstiefel der Typen Profi Plus, Profi, Spark, 865 U und Ultra entsprechen der Norm. Es gab keine Abweichungen von den Mndestanforderungen. Die Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, Spark, 865 U und Ultra dürfen bedenkenlos getragen werden. Quelle: gefälschtes Schreiben
Der erste Text stammt vom Verwaltungsgericht Köln. Der zweite Text stammt von einem PDF-Dokument das am 22.09.08 per Mail mit einer Absenderadresse eines Mitarbeiters der Firma Hanrath Schuh-GmbH und dem Betreff "BZ Köln" verschickt. Die Empfänger sind vermutlich Abonnenten des Email-Newsletters bzw. Kunden dieser Firma.
der werte Leser darf sich jetzt selbst seine Meinung über diese Fakten bilden ...
MkG Jürgen Mayer
Webmaster www.FEUERWEHR.de
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| 28.08.2008 15:46 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt 2. Untersagungsverfügung für Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath :-() |
| 08.12.2008 16:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 08.12.2008 17:43 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 08.12.2008 18:06 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt | |