Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Gründe für die Untersagungsverfügungen für Hanrath-Feuerwehrstiefel | 36 Beiträge |
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 526551 |
Datum | 08.12.2008 20:18 MSG-Nr: [ 526551 ] | 17832 x gelesen |
Infos: | 18.12.08 DGUV-Rundschreiben 431/2008 08.12.08 8. GPSGV / PSA-Verordnung (PDF) 08.12.08 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (PDF) 08.12.08 Entscheidung des Verwaltungsgericht Achen zum Thema "Feuerwehr-Stiefel" - Urteil mit Begründung
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
Geschrieben von Stephanie Göttertalso wenn ich die Urteilsbegründung richtig verstanden habe, hat ja die Firma bei Jeder Qualitätssicherung jedesmal Schwierigkeiten bekommen und daraufhin das Prüfinstitut gewechselt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es die Firma interessiert, ob wir wegen dieser Fehlenden Qualitätssicherung unser Geld zurückbekommen. Die Firma verscheissert uns doch von vorn bis hinten. Mittlerweile bin ich mir ziemlich sicher, dass meine Stiefel auch in die Kategorie Baumuster OK Rest Sch...!
Ich bin kein Jurist, nur Fachkraft für Arbeitssicherheit, aber guck mal hier, § 19
oder hier, § 9
Das GPSG und die 8. GPSGV werden auch im Urteil genannt.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist.
--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--
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| 28.08.2008 15:46 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt 2. Untersagungsverfügung für Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath :-() | |