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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFührerscheinproblematik132 Beiträge
AutorFlor8ian8 F.8, Königsbrunn / Bayern526585
Datum08.12.2008 20:47      MSG-Nr: [ 526585 ]81346 x gelesen
Infos:
  • 12.12.07 "Gemeinde soll bezuschussen" (ON-Artikel)

  • Ja, ein langwieriges Thema, vielleicht kann ich mit meiner Erfahrung ein wenig zum Nachdenken anregen.

    Erstens, in meinem Unternehmen, bin bei einem Provider beschäftigt, werden Mitarbeiter kostenlos zur Schulung geschickt. Wir müssen aufgrund von Sittenwidrigkeit jeden Kunden aus seinem Vertrag lassen, der aus unserem Anschlussgebiet verziehen muss. Soviel vorweg.

    Ich habe 2002 meinen Führerschein der Klasse C von meiner damaligen Gemeinde in Niedersachsen bezuschußt bekommen. Aufgrund von Gutgläubigkeit und meinem ehrenamtlichen Engagement für die Jugendfeuerwehr wurde mir und zwei weiteren Mitgliedern nahegelegt den Führerschein zu machen. 1000 Euro hat die Gemeinde übernommen und dummerweise habe ich über 400 Euro selbst bezahlt. Wie sieht der Vertrag aus. Ich zahle selber für mein Ehrenamt und bekomme untersagt, den Führerschein beruflich für mich zu nutzen, erster Punkt! Geht es noch? Zweiter Punkt, ich werde für 10 Jahre verpflichtet und muss ansonsten pro Jahr 1/10 zurück erstatten.

    Nun passierte folgendes, aufgrund drohender Arbeitslosigkeit musste ich nach sechs Jahren meinen Wohnort nach Bayern verlegen. Sechs Monate nach Austritt fordert meine Gemeinde 400 Euro von Ihrem Anteil zurück. Das ist eine der größten Unverschämtheiten, die ich je für mein Engagement erlebt habe.

    Der Vertrag wurde von zwei Anwälten für sittenwidrig erklärt. Meine Gemeinde hat auf Anschreiben meines Anwaltes wie folgt reagiert. "Ich habe das ja freiwillig gemacht und hätte es nicht machen müssen." Jetzt haben wir nicht gezahlt, dafür kann die Gemeinde in Niedersachsen einfach eine Kontenpfändung erlassen, ohne Rechtsbescheid, denn wir leben ja in Deutschland. Ich verfüge seit heute nicht mehr über mein Konto, da es gesperrt ist und jetzt liegt die ganze Sache von meiner Seite aus initiiert, dem Staatsanwalt vor. Ich werde Euch natürlich über den Verlauf auf dem Laufenden halten und rate jedem davon ab, noch überhaupt einen dieser Knebelverträge abzuschliessen. Ein solcher Knebelvertrag darf lt. meinen Anwälten nicht durchkommen und gilt om Arbeitsbereich vor dem Arbeitsgericht als nicht geltend. So viel dazu.



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