alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFührerscheinproblematik132 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz526605
Datum08.12.2008 21:28      MSG-Nr: [ 526605 ]81323 x gelesen
Infos:
  • 12.12.07 "Gemeinde soll bezuschussen" (ON-Artikel)

  • Geschrieben von Florian FigulaDer Vertrag wurde von zwei Anwälten für sittenwidrig erklärt. Meine Gemeinde hat auf Anschreiben meines Anwaltes wie folgt reagiert. "Ich habe das ja freiwillig gemacht und hätte es nicht machen müssen." Jetzt haben wir nicht gezahlt, dafür kann die Gemeinde in Niedersachsen einfach eine Kontenpfändung erlassen, ohne Rechtsbescheid, denn wir leben ja in Deutschland. Ich verfüge seit heute nicht mehr über mein Konto, da es gesperrt ist und jetzt liegt die ganze Sache von meiner Seite aus initiiert, dem Staatsanwalt vor. Ich werde Euch natürlich über den Verlauf auf dem Laufenden halten und rate jedem davon ab, noch überhaupt einen dieser Knebelverträge abzuschliessen. Ein solcher Knebelvertrag darf lt. meinen Anwälten nicht durchkommen und gilt om Arbeitsbereich vor dem Arbeitsgericht als nicht geltend. So viel dazu.

    Muss für eine Kontenpfändung nicht mehr ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegen?

    Am weiteren Forgang dieses Verfahren besteht sicherlich sehr großes Interesse.



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.931


    Führerscheinproblematik - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt