News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Gründe für die Untersagungsverfügungen für Hanrath-Feuerwehrstiefel | 36 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8A., Poing / Bayern | 526698 | ||
Datum | 09.12.2008 12:42 MSG-Nr: [ 526698 ] | 17309 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Marc Dickey Hmmm.... vermutlich weil sie dann auch gleich insolvenz anmelden könnten. Das könnte man beschleunigen: Wenn nun der ein oder andere sich über die Hanrath-Webseite sich ein paar Schuhe per Nachnahme bestellt und dann die Annahme verweigert. Mit dem Hinweis auf die Untersagungsverfügung bzw. die Gerichtsentscheidung dazu sollte sich das begründen lassen. In der Summe bliebe Hanrath dann auf den Portokosten und den Nachnahmegebühren sitzen. Sicher nicht die feine englische Art - aber wer hat denn damit angefangen? Nicht dass ich jemanden auffordere das zu tun - ist nur ein Gedankenspiel. Gruss, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|