Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | muss Jugendwart informiert werden? | 51 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 526853 |
Datum | 09.12.2008 20:54 MSG-Nr: [ 526853 ] | 10289 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Michael Roleffm FSHG steht aber auch die FF,BF (wenn vorhanden)+JF bilden die Feuerwehr der Kommune ,-))
Richtig, aber das ist in etwa so wie wenn ein GF Fa eines anderen Fahrzeugs Anweisungen geben will. Ist nicht so gerne gesehen oder.
Über die Dinge die im JSchG über Aufsichtspflicht stehen hat noch keiner geredet. Da kann ein LGFührer oder Ortsbrandmeister doch schon mal in Schwierigkeiten kommen.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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