Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich? | 31 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 526980 |
Datum | 10.12.2008 17:37 MSG-Nr: [ 526980 ] | 5992 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Katja MidunskyWie weit darf die Einberufung zum Grundwehrdienst fortgeschritten sein, damit man(n) sich noch zum KatSchutz bei der FF verpflichten kann? Erfassung? Musterung? Einberufung? Was ist der späteste Zeitpunkt?
Vor einigen Jahren galt, daß man die Verpflichtung vor der Einberufung erledigt haben mußte. Wichtig war, daß man sich vorher nicht hat vom Wehrdienst zurückstellen lassen (wegen Ausbildung, Schule & Co.) dies wurde zumindest noch vor einigen Jahren durch die KWEA als Ausschlußgrund für eine spätere Verpflichtung gesehen.
Anzumerken ist, daß letztendlich das zuständige KWEA über die Wehrdienstausnahme entscheidet. Es soll auch schon Leute gegeben haben, die aufgrund eines bei der BW gefragten Berufs dennoch gezogen wurden (ist mir z.B. passiert).
Zur Beruhigung aller: Da der Bedarf der BW in den letzten Jahren merklich gesunken ist, ist man im Einzelfall... äh... sagen wir mal toleranter geweworden.
MkG
Marc
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| 10.12.2008 14:41 |
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Katj7a R7., Köln |
| 10.12.2008 14:46 |
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., Berlin | |