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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Übungen bei Bundeswehrs war: THW weitet Kooperationsverträge aus | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 527409 | ||
Datum | 12.12.2008 09:13 MSG-Nr: [ 527409 ] | 10052 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Besteht die Möglichkeit die TrÜPl bzw StoÜpl in (Feuerwehr) Ausbildungen relativ unkompliziert einzubinden? Gibt es doch bundesweit schon lange und nicht nur für die FW. Vielleicht hat man sie aus nur wieder einmal nicht an sich herankommenn lassen oder die Infos nicht weitergegeben. Grundsätzlich ist das überall möglich und sollte zum Teil auch praktiziert werden. Die Möglichkeit der Zivil-militärischen Zusammenarbeit (ZmZ) ist lt. Artikel 35 GG schon immer gegeben gewesen. Um diese ZmZ zu verbessern wurden später die Kreisverbindungskomandos gebildet, die sich auch oder sogar vornehmlich mit den FW in Verbindung gesetzt haben, um die Zusammenarbeit zu optimieren. Wenn das denn nicht angenommen und mit Leben erfüllt wird, liegt der Grund sicher nicht bei der BW. Wir haben das letzte Mal im Oktober in kleiner Runde zusammengesessen und treffen uns im Januar wieder um weitere Einzelheiten aufgrund der Basis des neuen Abkommens zu erörtern. Das Abkommen war dabei keine Wende, sondern lediglich die Regelung und Festschreibung der Einzelheiten, die vorher schon praktiziert wurden. Geschrieben von Florian Besch Gibt es seitens der Truppenteile materielle oder personelle Unterstützung? Ja aber gegen Kostenerstattung, wenn diese der BW hierdurch entstehen. Gruss Jürgen Wenzel 3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | ||||
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