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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkürzung der Probezeit | 27 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 527491 | ||
Datum | 12.12.2008 12:59 MSG-Nr: [ 527491 ] | 8745 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Felske in der LVOFeu under §5 steht aber das die zeit bei einer FF oder Werkfeuerwehr anerkannt werden kann. §5 LVOFeu NRW: "Auf die Probezeit kann eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer freiwilligen Feuerwehr oder eine nebenberufliche Tätigkeit in einer Werkfeuerwehr bis zur Hälfte angerechnet werden, soweit sie nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen hat und sie nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst angerechnet worden ist." Welche Tätigkeit die einem Amt des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen hat hast Du denn ausgeführt? Ist schon etwas auf den "Vorbereitungsdienst" angerechnet worden? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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