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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Besetzung einer hauptamtlichen Stelle in FF ohne Ausschreibung | 17 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Burgenlankreis / Sachsen- Anhalt | 527501 | ||
Datum | 12.12.2008 13:36 MSG-Nr: [ 527501 ] | 7003 x gelesen | ||
Also bei uns in der Stadt ist der Wehrleiter: zunächst einmal Beamter auf Zeit. Der jetzige Wehrleiter war schon vorher Mitglied der Feuerwehr und wurde von den Mitgliedern der Wehr dann zum Wehrleiter gewählt und dann in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Er ist immer noch Mitglied der Feuerwehr aber nicht ehrenamtlich sonder Hauptamtlich als Beamter der Stadt. Er erfüllt neben seiner Einsatztätigkeit auch Verwaltungstätigkeiten und Tätigkeiten des vorbeugenden Brandschutzes. | ||||
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