Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Arbeitsschutz und 24-Stunden Dienste | 15 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 527743 |
Datum | 13.12.2008 16:49 MSG-Nr: [ 527743 ] | 4114 x gelesen |
Infos: | 11.12.08 Aktuelle DFV/WFV-Pressemeldung
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Rettungsdienst
Feuerwehr
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Zitat aus dem genannten Link:
Das hier entwickelte praxisorientierte Instrument zur Gefährdungsbeurteilung zum Thema Arbeitszeit ermöglicht den Krankenhäusern eine Einschätzung des Gefährdungspotenzials ihrer Arbeitszeiten und ob dabei eine Ausweitung von Dienstzeiten auch auf 24 Stunden ohne eine gesundheitliche Gefährdung der Ärzte möglich ist sowie welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Gesundheitsgefährdung zu minimieren.
Die Gesundheitsgefährdung der Patienten wird da nicht erwähnt. Zumindest das ist eine Analogie zum Bereich Feuerwehr. Natürlich nur dort, wo auch der RD durch die FW erfolgt. ;-)
In beiden Bereichen gibt es grenzwertige Belastungen, die aber weniger mit der wöchentlichen Arbeitszeit zusammenhängen, als vielmehr mit der am Stück geleisteten Dienstzeit. Die Fw hat da natürlich eher Kompensationsmöglichkeiten durch interne Ablösung innerhalb der 24h.
Wenn man nur die wöchentliche Arbeitszeit betrachtet, wird man der Problematik sicher nicht gerecht. Zumal bei Ärzten wie auch FA die Quote der Mitarbeiter nennenswert ist, die neben der Tätigkeit für ihren Arbeitgeber/Dienstherrn weitere Aktivitäten realisieren...
Geschrieben von André SchildUnd nein, ich bin nicht bei einer BF/Hauptamtlichen Wache.
Noch nicht, oder wie? :-)
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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