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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527957 | ||
Datum | 14.12.2008 22:58 MSG-Nr: [ 527957 ] | 9583 x gelesen | ||
Wie gesagt das ist das Fzg. eines Kollegen. Ich war also nicht dabei und hab ihn in den genannten Punkten auch mehrmals gefragt. Könnt aber natürlich schon sein das durch den engen Anbau am Geräteraumverschluss das aufschrauben des Schlauches verhindert werden soll und die Blindkupplung zwecks Dichtheitsprüfung mitgeführt wird. Dann macht dieser Punkt auch Sinn. Danke für den Tipp! Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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