Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527969 |
Datum | 14.12.2008 23:23 MSG-Nr: [ 527969 ] | 9630 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Geschrieben von Ulrich Cimolinokomisch, hab ich schon mal gehört, ist bei uns trotzdem anders, macht auch IMHO keinen Sinn! Was macht man bei längeren Einsätzen?
Eben, hab im ersten Moment an ne längere, seltene Verbandsfahrt gedacht....die von mir genannte Verschaltung ist eigentlich ne Nullnummer aber laut Forum scheint es das noch öfters zu geben. Mich wundert nur das dies ein Hersteller "auf einmal" anwendet?
Geschrieben von Ulrich CimolinoM.W. nicht vorgeschrieben, haben wir nach Kritik hier bei uns aber nachrüsten lassen (als Schutz vor Überschlag ggf. nicht schlecht, weil die PA-Gurte nicht angelegt sein müssen - und die zusammen mit deren Halter auch gar nicht dafür ausgelegt sind).
...Ok, ich dachte da jetzt auch an ne Fahrt ohne PA. Dann gilt also noch wenn da anlegen wenn nicht dann wenigstens Helm auf (plus Kopfstützenthema)....
Geschrieben von Ulrich CimolinoNormalerweise hat dieser Abgang keinen Blinddeckel fest dran, ebensowenig wie der B-Schnellangriffsverteiler. Die Schläuche dürfen allerdings nicht dran angeschlossen sein.
Sonst kenne ich dazu nichts, weiß aber, dass regionale Abnahmestellen (z.B. der TÜV Süd) da durchaus eigene strenge Maßstäbe anlegen, die nicht überall gelten!
...das würd dann so passen, dass der Geräteraumverschluß garnicht zu geht wenn Blinddeckel oder Schlauch angeschlossen ist. Blinddeckel dann für eventuelle "Fehlersuche" am Abgang und sonst nichts!
Gruß Micha
Meine Erfahrung und persönliche Meinung!
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| 14.12.2008 20:43 |
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Mich7ael7 S.7, Markgröningen |
| 14.12.2008 20:50 |
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., Gerolstein | |