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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 528009 | ||
Datum | 15.12.2008 09:49 MSG-Nr: [ 528009 ] | 9541 x gelesen | ||
guten Morgen, Geschrieben von Ulrich Cimolino Das eine ist das Funkverbot aus dem fahrenden Auto ohne Aussenantenne (die Vorgabe kommt i.d.R. von m.W. allen Fahrgestellherstellern), Das kommt ggf. auch mit dem EMVU-Gedanken aus Richtung der FuG-Hersteller! In Zeiten von BT-Freisprecheinrichtungen (bei weiterhin aktivem Handy-HF-Teil) und insbesondere in Zeiten von minestens einem Handy pro Mitfahrer sollte ein Sender im Fahrzeug aber auch kein Problem mehr (für das Fahrzeug) sein. Geschrieben von Ulrich Cimolino das andere ist die Ladethematik von offensichtlich ALLEN Einbauladegeräten Das Ladegerät ist mit dem Bordnetz verbunden und muss sich deswegen mit dem vertragen, ja. Allerdings sehe ich da jetzt akut kein Problem (auch nicht in der Kombination der beiden Teilthemen), weil doch sowohl passive als auch aktive Fahrzeughalterungen mit e1-Zulassung auf dem Markt sind? Gruß, Henning | ||||
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