Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Verkürzung der Probezeit | 27 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 528063 |
Datum | 15.12.2008 16:17 MSG-Nr: [ 528063 ] | 8401 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Daniel HermannDie FF-Zeit und die BW-Zeit sind vollkommen unerheblich.
Mag für Hessen gelten, in NRW gibt es bzgl. FF aber die zitierte Kann-Bestimmung. Und natürlich ist damit sicher nicht gemeint, dass man in der FF mindestens Verbandführer sein muss um in der BF Truppführer mit verkürzter Probezeit zu sein. I.d.R. gibt es Pauschalregelungen in den Städten, weil Einzelfallprüfungen den Rahmen sprengen würden.
Gruß
A.
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