Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Doppelmitgliedschaft FF in Niedersachsen | 18 Beiträge |
Autor | Stef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen | 528337 |
Datum | 16.12.2008 21:00 MSG-Nr: [ 528337 ] | 6425 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Feuerwehr-Unfallkasse
Feuerwehr-Unfallkasse
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Lars TiedemannGeschrieben von Stefan Uphoff
"a) Mehrfachmitgliedschaft innerhalb der gleichen Stadt/Gemeinde (d.h. gleicher Brandschutzträger)"
Wäre rechtlich wohl ohne weiteres möglich, weil das NBrandSchG von Kommune/Stadt als Grundlage der Mitlgiedschaft ausgeht, s. §11, Abs. 2.
Sehe ich auch so. Der Buschfunk meldet aber, daß die FUK das nicht erlaubt. Mir ist nicht klar was das heißen soll, den Versicherungsschutz kann die FUK ja nicht verweigern.
Geschrieben von Lars TiedemannGeschrieben von Stefan Uphoff
"b) Mehrfachmitgliedschaft in unterschiedlichen Gemeinden"
Geht rechtlich nicht so ohne Weiteres. Aber es soll da wohl einen Trick geben.. (Zweitwohnsitz o.ä.)
Zweitwohnsitz kann unter Umständen einige Kosten (Zweitwohnungssteuer) mit sich bringen. Ich weiß aber nicht genau welche Kommunen diese Steuer tatsächlich erheben.
Ich kenne einige (wenige) Praxisbeispiele bei denen FA in unterschiedlichen Kommunen ihren Dienst leisten, ob das wirklich offiziell geregelt ist oder unter der Hand läuft ist mir nicht bekannt.
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| 16.12.2008 20:31 |
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Stef7an 7U., Bersenbrück |
| 16.12.2008 20:40 |
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., Zell am Ebersberg | |