Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Doppelmitgliedschaft FF in Niedersachsen | 18 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 528352 |
Datum | 16.12.2008 22:00 MSG-Nr: [ 528352 ] | 6319 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Moin,
Geschrieben von Lars Tiedemann
Geschrieben von Stefan Uphoff
b) Mehrfachmitgliedschaft in unterschiedlichen Gemeinden
Geht rechtlich nicht so ohne Weiteres. Aber es soll da wohl einen Trick geben.. (Zweitwohnsitz o.ä.)
mal ganz blöd gefragt - was hat es fürKonsequenzen, wen eine Gemeinde einen nicht-Einwohner als Mitglied für und daraus ggf. ergebende FUK-Beiträge (sind die Mitgliederzahlabhängig oder wird das pauschaliert?) und dergleichen wie für einen Einwohner entsprechend zahlt? Ist das irgendwo strafbewehrt oder sonstwie problematisch oder ähnlich "schlimmer" Verstoß wie das eignetlich seit längerem laut SGB vorgesehene Passfoto auf den Krankenversicherugnskarten, was bislang auch nahezu nirgends umgesetzt ist und keinen weiter stört?
Gruß,
Thorben
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| 16.12.2008 20:31 |
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Stef7an 7U., Bersenbrück |
| 16.12.2008 20:40 |
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., Zell am Ebersberg | |