| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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| Thema | Bay. Gemeindetag will Altersgrenze für FW-Dienst aufheben. | 33 Beiträge |
| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 528529 |
| Datum | 17.12.2008 16:26 MSG-Nr: [ 528529 ] | 14472 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hi,
Geschrieben von Steffen HaasOder ich tue meine verdammte Pflicht und bilde genügend neue Fahrer unter den nachwachsenden FA aus
Das sollte man auf jeden Fall, aber...
Geschrieben von Steffen HaasSpätestens ab 50 müssen auch die älteren Semester mit der alten Klasse 2 alle 5 Jahre ärztlich untersucht werden und irgendwann fallen die da auch durch.
...und wenn nicht? Dann kann er auch mal während der Arbeitszeit ein Fahrzeug zur EST bringen und dort als Maschinist arbeiten, oder als GF / ZF mit raus fahren. Die "jüngeren" gehen unter PA vor und sehr viele FFen wären froh, wenn sie so nur einen oder zwei FA mehr während der Arbeitszeit hätten!
MkG.
Christof
http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg
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