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RubrikAusbildung zurück
ThemaEU Richtlinie Kraftfahrerweiterbildung6 Beiträge
AutorHara8ld 8G., Dietzenbach / Hessen529431
Datum22.12.2008 10:52      MSG-Nr: [ 529431 ]2348 x gelesen

Hallo Hubert,

wenn ich es Richtig deute, gilt diese Fortbildungspflicht "nur" für den gwerblichen Güterkraftverkehr. Analog ist diese Richtlinie bereits dieses Jahr für die Inhaber der FE Klasse D im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung in Kraft getreten.

Deshalb gilt meiner Meinung nach:

Führerschein nur für Feuerwehr -> keine Fortbildung
Führerschein für den Beruf -> Fortbildung (Hoffentlich vom Chef bezahlt)
Führerschein für Nebenjob -> Fortbildung (Achtung Ihr Studenten!!)


Gruß aus Hessen

Harald
*derderarmenunschuldigeneckhauberdrehleiternbeinchenausreißt*


-Manchmal spreche ich für unsere Feuerwehr, aber hier und jetzt nicht!!!-



www.feuerwehr-dietzenbach.de
www.jf-dietzenbach.de
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 22.12.2008 10:36 Hube7rt 7K., Erkelenz
 22.12.2008 10:46 Phil7ip 7K., Bad Segeberg
 22.12.2008 10:52 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 22.12.2008 10:50 Udo 7B., Aichhalden
 22.12.2008 10:52 Hara7ld 7G., Dietzenbach
 22.12.2008 11:42 ., Berlin

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