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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Durchfahrtsverbot WAR: Sonntagsfahrten | 11 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 530620 | ||
Datum | 27.12.2008 02:06 MSG-Nr: [ 530620 ] | 3630 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Jürgen Häfner Einschränkungen OHNE die genannten Anwohner-Frei-Zeichen würde ich mit den doch schon recht grossen KFZ unserer Orgs ernst nehmen. Mit etwas Pech ist es dann doch eine etwas schwächelnde Brücke. Bei dem hier ursprünglich diskutierten Zeichen 253 sehe ich das sehr gelassen. Wenn es um tatsächliche Belastungsgrenzen geht (die zGM eines Fahrzeugs interessiert ein Bauwerk ja eher weniger), wird man die Zeichen 262 bis 265 oder auch 273 antreffen. Da sollte man dann schonmal etwas genauer darüber nachdenken, was man da tut oder besser nicht tut. Eine vorhandene MLC-Beschilderung kann ggf. hilfreich bei solchen Überlegungen sein. Wobei ich auch schon mehr als einmal erfolgreich gegen Zeichen 265 verstoßen habe :-) Gruß, Henning | ||||
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