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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung, ungültige Ausschreibungen usw. | 121 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 531153 | ||
Datum | 29.12.2008 09:08 MSG-Nr: [ 531153 ] | 103480 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Bayer ... wozu was freigeben, was in der Bedienungsanleitung nicht explizit verboten ist (... sondern darin sogar die Ankopplung von Bluetooth-Handys beschrieben wird ...) ? Ne Gerhard, so wird das nix.... Mir gegenüber haben mehrere Vertreter mehrerer Hersteller (Fahrzeuge UND Aufbauer), dass sie dem Betrieb von Sendeanlagen (FuG) ohne Außenantenne IM Fahrzeug auch nach den interessanten neuen Schreiben mit 180°Drehungen der EU bzw. der Polizei (ZPD etc.) zum Thema e-Zulassung NICHT zustimmen bzw. keinerlei Haftung für etwaige Folgen übernehmen. Da ich die logischerweise auch nicht übernehmen will: 2m-FuG mit Außenantenne - wo ist das Problem? Was in Anleitungen als "erlaubt" beschrieben ist, ist eine andere Baustelle... Geschrieben von Gerhard Bayer Geschrieben von Ulrich Cimolino s.o. Das ist der alte Stand - den auch die Polizei einige Zeit verkauft hat, bevor alle fleißig ob der Folgen (auch für den Bund, komisch nich....) zurück gerudert sind.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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