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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Zugführer - Braucht man einen oder gehts auch ohne ??? | 69 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 531637 | |||
Datum | 31.12.2008 13:54 MSG-Nr: [ 531637 ] | 26466 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha Tröger Zur Beantwortung der Frage ist sauber zwischen Verwaltungsfunktionen und Einsatzfunktionen zu trennen. Das scheint man aber leider mancherorts gar nicht erst zu wollen oder zu können. Das läßt sich vermutlich erst erreichen wenn man die Begrifflichkeiten ausschließlich in einem der beiden Bereiche nutzt und sich für die anderen Funktionen (falls überhaupt benötigt) eine neue Bezeichnung ausdenkt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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