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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zugführer - Braucht man einen oder gehts auch ohne ??? | 69 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 531925 | ||
Datum | 01.01.2009 21:13 MSG-Nr: [ 531925 ] | 25524 x gelesen | ||
Hallo Forum, Geschrieben von Axel Urban Geschrieben von Matthias Berendt"das ist genau das Problem. Jeder Gewählte verpflichtet sich innerhalb von 2 Jahren die erforderlichen Lehrgänge zu absolvieren. Ich kenne Gegenden in SH, da liegen zwischen Wahldatum und Ausbildung deutlich längere Zeiträume.Ich halte diese Regelung auch nicht für geschickt." Kommt wahrscheinlich aus der FwDV 2, Seite 6 (Grundsätze) Punkt 1.5 hier wird die befristete Wahrnehmung von Funktionen bis max. 2 Jahre gestattet. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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