Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Fahrzeugführer BF HH | 57 Beiträge |
Autor | Jens8 O.8, Keitum/Sylt / Schleswig-Holstein | 532186 |
Datum | 02.01.2009 19:43 MSG-Nr: [ 532186 ] | 13464 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hauptbrandmeister /-in
Hallo Forum,
Geschrieben von Christian Fischerb) wenn Du heute schaust, was an Liegendtaxis fährt und was davon früher noch durch KTW oder RTW gefahren wurde, geht die Entwicklung da schon in die richtige Richtung.
Ich beziehe mich auf den Rettungsdienst (Notfallrettung), nicht auf den Krankentransport. Sog. Liegendtaxis gibt es, dem Förderalismus sei es gedankt, in Hamburg nicht.
Geschrieben von Christian FischerSage ich doch. HBM als Fahrzeugführer. Ob bzw. wann Du ihm das Z noch gibst ist für mich eine reine Besoldungsfrage (und damit Dienstzeitfrage), keine Qualifikationsfrage.
Hier irrt der hier zitierte Autor: Die "Amtszulage", das Z beim HBMZ, wird ausschließlich aufgrund "Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" und keinesfalls aufgrund abgesessener Dienstzeit gezahlt. Nicht selten wird es (das Z) ausschließlich funktionsabhängig vergeben, d. h. man muß sich auf eine solche Stelle bewerben.
Gruß Jens
Vieles ist möglich, manches wahrscheinlich, einiges plausibel, wenig gewiß - aber sicher ist nichts!
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