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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 533071 | ||
Datum | 05.01.2009 18:20 MSG-Nr: [ 533071 ] | 83191 x gelesen | ||
Geschrieben von Maximilian Ruppaner Was ich mit "rechtsfrei" meinte war das Gefühl das sich Feuerwehren teilweise nur auf die Notwehr berufen könnten, weil sie keinerlei Rechte haben, wie es hier z.B. die bayrischen Wehren haben welche Platzverweise aussprechen und durchsetzen können wird. Ich ging immer davon aus das alle Feuerwehr / Brandschutzgesetze die Möglichkeit eines Platzverweises durch Führungskräfte beinhalten. In machnen mag das etwas klausuliert sein, für BaWü finde ich z. B.: "(4) Anordnungen, die der technische Leiter oder die von ihm beauftragten Personen tref- fen, hat jeder an der Einsatzstelle Anwesende zu befolgen. Dies gilt nicht für dienstlich anwesende Beamte der Aufsichtsbehörden und Polizeidienststellen. " In NRW darf sogar jede Einsatzkraft den Platzverweis aussprechen. "(2) Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen. (3) Eigentümer und Besitzer von Gegenständen, durch die der Einsatz behindert wird, sind verpflichtet, diese auf Weisung von Einsatzkräften wegzuräumen oder die Entfernung zu dulden." mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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