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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 533116 | ||
Datum | 05.01.2009 21:25 MSG-Nr: [ 533116 ] | 82953 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle In NRW darf sogar jede Einsatzkraft den Platzverweis aussprechen. Hallo Josef, das ist auch in Nds so, auch wenn es nicht immer und in jedem Falle den Kollegen bekannt war, Die heute schon mal angesprochene Frage des Fehlens von entsprechenden Unterrichten. Schwach, ich weiß es! Den "Ist - Stand" (Unterricht zu dem Thema) kenne ich leider nicht! In meinem Dienstausweis stand, dass ich Vollzugsbeamter nach SOG war und polizeiliche Aufgaben wahrnehmen kann. Dieser Passus stand meiner Erinnerung nach ab OBM (schon etwas her) im Ausweis. In der Praxis habe ich das nie durchsetzen müssen, weil üblicherweise bei jedem Einsatz die Polizei dabei war und ich das natürlich gerne in deren Händen lassen konnte. Aber die Möglichkeit war/ist vorhanden. mit freundlichem Gruß in die Runde Klaus | ||||
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