Informationen zur Insolvenz des Rettungsdienstes Borna/Groitzsch
Wie in den vergangenen Tagen verschiedenen Medienberichterstattungen zu entnehmen war, wurde unserer Tochtergesellschaft, der DRK Rettungsdienst, Krankentransport und Hilfsdienste im Leipziger Land gGmbH, durch den Rettungszweckverband der Vertrag zur Durchführung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes und Krankentransport im Dezember 2008 fristlos gekündigt.
Um der drohenden Gefahr wissentlicher und unwissentlicher Fehlinformationen vorzubeugen, möchten wir kurz die Hintergründe näher erläutern und eventuell aufkommende Fragen versuchen zu beantworten.
Ursächlich für die Vertragskündigung war unter anderem auch die mangelnde Zuverlässigkeit der Gesellschaft, die unter Umständen einer Aufrechterhaltung des Rettungsdienstbetriebes hätte entgegenwirken können. Dies wird besonders deutlich in der Tatsache, dass in dieser Gesellschaft eine überdurchschnittlich hohe Krankenquote zu verzeichnen war und erneut mit Streiks zur Durchsetzung unerfüllbarer Forderungen gedroht wurde.
Die von der Kündigung betroffenen Arbeitsplätze auf den Rettungswachen in Borna und Groitzsch wurden durch Mitarbeiter anderer Rettungsdienste besetzt, sind also entgegen anders lautender Äußerungen erhalten geblieben.
Der Wegfall der Geschäftsgrundlage unserer Tochtergesellschaft und die Tatsache, dass ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 90.000 Euro durch den Rettungszweckverband nicht ausgeglichen werden konnte, da es sich bei diesen Kosten nicht um rettungsdienstrelevante Ausgaben handelte, führten zur Insolvenz der Gesellschaft, welche am 23.12.2008 beim Amtsgericht Leipzig angezeigt wurde. Von dieser Insolvenz sind der Kreisverband mit all seinen Leistungsparametern und die beiden weiteren Tochtergesellschaften in keinster Weise betroffen.
Die Gründe der Insolvenz waren zum einen Fehler der Geschäftsführung in der Abrechnung erbrachter Leistungen gegenüber dem Rettungszweckverband - in Konsequenz wurde die Geschäftsführung Anfang Dezember von ihren Aufgaben entbunden – zum anderen sind sehr hohe Kosten im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen mit einzelnen Mitarbeitern und dem Betriebsrat entstanden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der wesentliche Anteil der Gerichtskosten nicht in Verfahren zur Klärung von Vergütungsansprüchen einzelner Mitarbeiter, sondern in Einigungsverfahren zur Sicherung des normalen Geschäftsablaufes entstanden ist. Eine genaue Bezifferung dieser Kosten untersagt uns § 78 Absatz 2 / 14 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Sehr geehrte Fördermitglieder unseres Verbandes, Sie helfen mit Ihrer regelmäßigen Spende bei der Aufrechterhaltung vieler satzungsgemäßer Aufgaben. Ihre Spende wird unter anderem für den Katastrophenschutz, die Behinderten- und Seniorenarbeit, die Arbeit in unseren Ortsvereinen, den Sozialmarkt Zwenkau, das Rot-Kreuz-Zentrum Borna und nicht zuletzt die Kinder- und Jugendarbeit verwendet. Hierüber informierten wir Sie zuletzt mit unserer „Mitgliederinformation November 2008“. Eine Verwendung im Rettungsdienst ist gemäß Satzung nicht zulässig, insofern stehen Spendengelder in keinerlei Zusammenhang zur Insolvenz der Rettungsdienstgesellschaft.
Wir versichern Ihnen, auch in Zukunft das Angebot an DRK-Dienstleistungen in unserem Verbandsterritorium in gewohnter Qualität aufrecht zu erhalten. Dabei helfen uns unsere mehr als 350 ehrenamtlichen Kameraden und fast 600 hauptamtliche Mitarbeiter in den verschiedensten Einrichtungen.
Wir hoffen, auch zukünftig auf Ihre Unterstützung und Solidarität als Fördermitglied des Deutschen Roten Kreuzes bauen zu dürfen und garantieren Ihnen eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Haben Sie weitere Fragen zur geschilderten Thematik? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle in Zwenkau. Hier stehen Ihnen aussagekräftige Mitarbeiter jederzeit gern zur Verfügung.
QUELLE: http://www.drk-leipzig-land.de/1012,1517,,2.html
Mit kameradschaftlichem Gruß
Christian Wick
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