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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflege des Gerätehauses | 153 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 533944 | ||
Datum | 07.01.2009 23:55 MSG-Nr: [ 533944 ] | 143729 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Tröger Die Feuerwehr ist kein Verein - auch in Bayern nicht! Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde/Stadt zur Gefahrenabwehr. Näheres ist im jeweiligen Brandschutzgesetz nachzulesen. Konkret für Bayern: BayFwG: "Art. 1 Aufgaben der Gemeinden (1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). (2) 1 Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. [...]" "Art. 4 Arten und Aufgaben der Feuerwehren (1) 1 Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt. 2 Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden." Hevorhebungen durch mich. Damit ist eindeutig, dass Feuerwehren keine Vereine sind (daran ändert auch nicht, dass noch irgendwo im Art. 5 was von Einsatzkräften und Vereinen steht) und für die Unterhaltung der Gerätehäuser (dazu zählt auch das Putzen) die Gemeinde verantwortlich ist (vgl. auch § 1 AVBayFwG). Und wenn die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr das Gerätehaus nicht putzen möchten, muss die Gemeinde es anderweitig organisieren und zahlen. MkG Sascha | ||||
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