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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Pflege des Gerätehauses | 153 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 534031 | |||
Datum | 08.01.2009 12:22 MSG-Nr: [ 534031 ] | 143511 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus Hammerl Manchmal wundert es mich nicht, dass die breite Masse den Unterschied zwischen Feuerwehrverein und der Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung nicht kennt, wenn er selbst in Feuerwehrkreisen nicht bekannt zu sein scheint... (obwohl das in Bayern sogar in der Truppmannausbildung behandelt wird) Liegt nicht zuletzt auch oftmals an der Namensgleichheit. In einigen BL ist es daher mittlerweile sogar Verboten seinen Feuerwehrverein analog der kommunalen Feuerwehr zu benennen. Auch wird den FA und dem Bürger fast immer das Fehlen einer Trennung vorgelebt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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