1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Thomas HeckmannWenn ich dagegen dagegen die Original-Pressemitteilung der Polizei lese:
(...)
lese, dann steht da das Wort "Feuerwehr" überhaupt nicht.
Liegt auch manchmal daran, daß die Polizei netterweise in solchen Fällen auf das Wort "Feuerwehr" verzichtet um keine schlafenden Hunde zu wecken, der Umstand jedoch allen an der Einsatzstelle anwesenden auch ohne explizite Kommentierung seitens eines FA offenkundig ist.
Geschrieben von Thomas HeckmannAuch ich halte gerne an der Einsatzstelle ein Schwätzchen, aber da ich "das Geschäft" lange genug kenne, weiss ich genau, wer mir welche Information zur Weiterverwendung geben darf.
Bitte erwartet nicht, dass jeder Journalist das weiss.
Wissen tun das die meisten Kollegen - es kann jedoch letztendlich egal sein, wer die Informationen weitergibt.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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