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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderung | 22 Beiträge | ||
Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 535037 | ||
Datum | 13.01.2009 09:55 MSG-Nr: [ 535037 ] | 7351 x gelesen | ||
Hallo, in NRW ist es so das befördet wird, wer die entsprechende Qualifikation hat. D.h. die entsprechenden Jahre im vorherigen Dienstgradund die Lehrggänge welche die LVO vorschreibt. Funktionen wie Löschgruppenführer und ZUführer werden von der Wehrleitung bestimmt. Wird auch in den meisten Fällen so durchgeführt, evt. mit einiger Verzögerung. Schau doch einfach mal in den entsprechenden Vorschriften für Nds nach, Gruß O.Gasper Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung. Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit" | ||||
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