Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Beförderung | 22 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 535050 |
Datum | 13.01.2009 11:20 MSG-Nr: [ 535050 ] | 7118 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Ortsfeuerwehr
Ortsbrandmeister
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Uwe HartmannBin fast 24 Jahre aktives Feuerwehrmitglied in einer Feuerwehr mit Grundausstattung. Ferner habe ich 3 techn. Lehrgänge besucht [...]
Reciht ja schon mal für den "Ersten Hauptfeuerwehrmann". (Minimal: TF-Lehrgang + 15 Jahre Dienstzeit oder 20 Jahre mit zwei technischen Lehrgängen)
Ansonsten nach MindeststärkeVO des NBrandSchG
OF Mit Grundausstattung
OrtsBM --> Brandmeister
stellv. --> Hauptlöschmeister
fünf Truppführer, Melder, Maschinisten --> Hauptfeuerwehrmann/-frau
15 übrige Funktionen --> Oberfeuerwehrmann/-frau, Feuerwehrmann/-frau
Jugendwart sollte ebenfalls GF sein. Ansonsten noch der kleine Hinweis, dass sich durch ein große Anzahl an Mitgliedern nicht linear die Anzahl der Posten/Pöstchen/Funktionen erhöht. Die ändern sich nur nach Einstufung der Wehr oder aber eventuell durch Erweiterung der Ausstattung.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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| 13.01.2009 09:30 |
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Uwe 7H., Schwülper | |