Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Beförderung | 22 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 535084 |
Datum | 13.01.2009 13:20 MSG-Nr: [ 535084 ] | 6970 x gelesen |
Ortsbrandmeister
Geschrieben von Martin SchneiderDass sollte sich doch in einem persönlichen Gespräch besser klären lassen.
Ich schätze mal, dass hat er. Zumindest steht im Ursprungsposting, dass Uwe eine entsprechende Antwort zur Beförderung erhalten hat.
Geschrieben von Martin SchneiderDas er dich zu einem GF-Lehrgang, der übrigens mit erheblichen Kosten verbunden ist, geschickt hat, zeigt doch, dass er dein Engagement zu würdigen weis.
a. Steht da nicht, wann er beim Lehrgang war. Kann auch vor den Zeiten des aktuellen OrtsBM gewesen sein.
b. Sind die Zeiten wo Lehrgänge als Belohung für "verdiente Kameraden" verteilt werden hoffentlich vorbei,
c. Die Gemeinde ist verpflichtet den Brandschutz zu stellen. Bin ich bereit im Rahmen meiner idealistischen Weltanschauung dies in der Feuerwehr als Mitglied wahrzunehmen, kein Problem. Aber ich muss ja nun nicht ernsthaft vor jedem und allem auf die Knie fallen, nur weil ich die Ausbildung für eine Aufgabe erhalte, für dessen Vorhaltung die Kommune verpflichtet ist.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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| 13.01.2009 09:30 |
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Uwe 7H., Schwülper | |