Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Beförderung | 22 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535119 |
Datum | 13.01.2009 16:28 MSG-Nr: [ 535119 ] | 6705 x gelesen |
Ortsbrandmeister
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Oberbrandmeister /-in
Hallo,
Geschrieben von Martin Schneider
zu C.: In einer Feuerwehr mit Grundausstattung ist der GF-Lehrgang lediglich für den Ortsbrandmeister zwingend erforderlich
Für den Stv. OrtsBM ist ebenfalls zwingend der GF-Lehrgang erforderlich. Dienstgrad dann EHLM, früher HLM.
Für alle Dienstgrade von LM über OLM, HLM, EHLM bis BM ist der GF zwingend Voraussetzung.
Ab Dienstgrad OBM der ZF.
MkG, Sven
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| 13.01.2009 09:30 |
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Uwe 7H., Schwülper | |