Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Beförderungen Bayern | 110 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 535170 |
Datum | 13.01.2009 19:53 MSG-Nr: [ 535170 ] | 30139 x gelesen |
Landesfeuerwehrschule
Drehleiter mit Korb
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Hallo,
Geschrieben von Daniel HermannWie oft wird denn gejammert, dass manche Feuerwehren lange auf freie Lehrgangsplätze warten, weil die Lehrgangsplätze fehlen?
Und warum wird dann auf die kleinen eingedroschen? Die verteilen die Lehrgänge nicht...
Geschrieben von Daniel HermannSag mir, wozu benötigt eine Feuerwehr die nicht über entsprechendes Gerät verfügt und:
a.) Diverse Einsatzarten im Ausrückegebiet mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit niemals vorkommen werden
b.) Eine andere Wehr mit entsprechendem Material und Mannschaft sowieso bei diesen Meldungen zufährt
dann diese Lehrgänge?
weil es in den Lehrgängen auch (oder gerade!) um Grundlagen geht, die auch die Wehr kennen/beherrschen sollte, bei der kein Spezialgerät steht und es zum anderen für bestimmte Personenkreise schlichtweg vorgeschrieben ist...
Geschrieben von Daniel HermannWieso gibt es keine Lehrgänge oder Ausbildungen auf Kreisebene, die dann auf die Bedürfnisse dieser Wehren zugeschnitten sind?
Weil diese schlichtweg an der LFS mit durchgeschleust werden? Wieviel % der Lehrgangsteilnehmer waren denn bei deinem TH-VU aus Wehren, die keinen Rettungssatz haben? Sicherlich keine 10% oder?
Geschrieben von Daniel HermannDas Beispiel mit dem DL-Maschinisten war aber nicht weit hergeholt. Es gibt wirklich einen Lehrgangstourismus an deutschen Landesfeuerwehrschulen!
Ich denke schon, das das einigermaßen weit hergeholt ist. Bei sowas sehe ich das ganz klar ein, DLK, Dekon-P, ABC-ErkKw, aber bei den Standardlehrgängen (TH, GF, ZF, ABC etc.)?
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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