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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Beförderungen Bayern | 110 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 535175 | |||
Datum | 13.01.2009 20:03 MSG-Nr: [ 535175 ] | 30178 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Hermann
Ich vermute mal, daß er darauf hinweisen wollte, daß es Lehrgänge allgemeinerer Natur gibt (ABC, TH, GF, ZF, ...) und Lehrgänge mit etwas speziellerer Ausrichtung (DL-Ma, ...) . Die ersteren sollte (auch meiner meinung nach) allen offenstehen, die anderen primär dem für die Nutzung des Spezialgeräts vorgesehenen Personenkreises. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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