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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungen Bayern | 110 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 535177 | ||
Datum | 13.01.2009 20:09 MSG-Nr: [ 535177 ] | 30178 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Die ersteren sollte (auch meiner meinung nach) allen offenstehen, die anderen primär dem für die Nutzung des Spezialgeräts vorgesehenen Personenkreises. Ist auch nichts dagegen zu sagen. Aber würde man zum Beispiel bei einem TH-VU-Lehrgang für kleine Feuerwehren ohne Rettwerkzeug, auch auf diese speziellen Ausbildungsinhalte verzichten, dann könnte man die Lehrgangsdauer verkürzen und damit Ressourcen freischaufeln. Da könnte man dann nur auf Absicherung und die Tätigkeiten eingehen, die ich mit der Normbeladung von KLF,TSF-W und LF 10/6 durchführen kann. Teilweise ist es mir an den LFSen aber wirklich schon untergekommen, dass FAs Lehrgänge besuchen nur damit sie mal wieder einen gemacht haben. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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