News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Beförderungen Bayern | 110 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 535182 | |||
Datum | 13.01.2009 20:17 MSG-Nr: [ 535182 ] | 29971 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Hermann Aber würde man zum Beispiel bei einem TH-VU-Lehrgang für kleine Feuerwehren ohne Rettwerkzeug, auch auf diese speziellen Ausbildungsinhalte verzichten, dann könnte man die Lehrgangsdauer verkürzen und damit Ressourcen freischaufeln. Da könnte man dann nur auf Absicherung und die Tätigkeiten eingehen, die ich mit der Normbeladung von KLF,TSF-W und LF 10/6 durchführen kann. Mit der Argumentation könntest du auch die Schiebleiter aus manch Tm-Lehrgang streichen oder den Umgang mit einem Stromaggregat aus dem MA-Lehrgang. Halte ich persönlich nicht für zielführend. Man könnte dann genausogut die Inhalte des TH-VU (ohne Rettungssatz) auch dem Tf-Lg zuschlagen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|