Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Beförderung | 22 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 535219 |
Datum | 13.01.2009 21:37 MSG-Nr: [ 535219 ] | 6683 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Uwe HartmannFerner habe ich 3 techn. Lehrgänge besucht und habe Truppführer sowie Gruppenführer1 + 2 an der Landesfeuerwehrschule in Celle absolviert.
sollte für die Ernennung zum Löschmeister ausreichend sein.
Geschrieben von Uwe HartmannDarüber hinaus arbeite ich aktiv im Bereich der praktischen Ausbildung sowie im Wettkampfgericht unserer Samtgemeinde mit.
Löblich, ist lt. VO aber kein Beförderungskriterium.
Geschrieben von Uwe HartmannLaut meines Ortsbrandmeisters kann er mich nicht zum Löschmeister befördern, weil die Dienstgradverordnung strickt einzuhalten ist.
Wenn er sagt, dass diese strikt einzuhalten ist, dann muss er das auch tun. Die VO schreibt nämlich auf Seite 2 in der unteren Hälfte
Geschrieben von ---Mindeststärke-VO, Link zur Verordnung--- Der Personalbestand einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung soll - sofern es die örtlichen Verhältnisse erfordern - um ein zusätzliches Feuerwehrmitglied mit Gruppenführerausbiildugn erweitert werden ...
Also wäre zu klören, ob es jemanden gibt, der eben diese Stelle inne hat. Falls ja, sieht es in der Tat schlecht aus.
(das Verknüpfen von Planstellen und Beförderungen finde ich arg unglücklich, NRW handelt da z.B. deutlich logischer)
Geschrieben von Uwe HartmannMuss allerdings auch sagen, ich bin nicht OBM`s-Liebling, da ich vor 4 Jahren das Amt des stellv. Ortsbrandmeisters abgelehnt habe.
Ich würde einfach mal das klärende Gespräch bei einem Getränk eures Vertrauens suchen. Erwachsende Leute sollten mit einem "Nein" umgehen können.
Grüße
Micha
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| 13.01.2009 09:30 |
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Uwe 7H., Schwülper | |