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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Beförderungen Bayern | 110 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 535300 | |||
Datum | 14.01.2009 10:36 MSG-Nr: [ 535300 ] | 29698 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Schlosser Also: Da bei uns im Kreis in aller Regel die BESONDEREN Führungskräfte (Inspektion) die Einsatzleitung NICHT übernehmen, müssen auch größere Einsätze (nein, keine Art. 15-Fälle und keine Katastrophen) adäquat geführt werden. Auch wenn es den besonderen Führungskräften im Grundsatz möglich ist die EL zu übernehmen, bin ich der Ansicht, daß dies eigentlich gleichbedeutend der Feststellung ist, daß die örtlich zuständigen Kräfte ihrer Aufgabe nicht nachkommen (können). Und das sollte eher die Ausnahme als die Regel sein. MkG Marc
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