Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Was verdient Deutschland! | 49 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 535625 |
Datum | 15.01.2009 00:48 MSG-Nr: [ 535625 ] | 14479 x gelesen |
Geschrieben von Adrian HorbertAlso ich bin ja kein Beamter, daher muss mir das mal einer erklären. Im normalen Arbeitsverhältnis wird ja der Familienstand in der Steuerklasse/Kinderfreibetrag bzw. durch Kindergeld berücksichtigt. Heisst das jetzt, dass der verbeamtete Feuerwehrmann doppelt belohnt wird?
Den Arbeitgeber interessiert nicht, ob ein Arbeitnehmer Kinder hat, deshalb fördert der Staat Familien durch das Kindergeld.
Der Beamte, nicht nur bei der Feuerwehr, bekommt zusätzlich eine Familienzulage, die sich aus Ehegattenanteil und Kinderbestandteil(en) zusammen setzt. Je mehr Kinder, um so mehr. Das hängt damit zusammen, dass der Beamte lt. Gesetz nicht wie ein Arbeitnehmer für seine Arbeit bezahlt wird. Vielmehr sorgt der Staat für eine amtsangemessene Alimentierung, d.h. er sorgt für den Lebensunterhalt des Beamten, dessen (Finanz-)Bedarf durch Kinder naturgemäß erhöht wird.
Daraus folgt: Wenn man schon Beamter ist, sollte man auch Kinder haben...:-)
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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