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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungen Bayern | 110 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 535780 | ||
Datum | 15.01.2009 14:41 MSG-Nr: [ 535780 ] | 29565 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Alexander Rosenthal Ein Kommandant, stellv. Kommandant oder sonstiger Führungsdienstgrad kann m.M.n. niemals Einsatzleiter in einer anderen Gemeinde sein, da ihm hierfür auch die rechtliche Verpflichtung fehlt richtig, einzige Ausnahme wäre, dass eine FF alleine auf dem Gebiet z.B. der Nachbargemeinde tätig ist. Auf Landstraßen kann das durchaus vorkommen. Aber in diesem Fall wird es auch keine Diskussionen geben. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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