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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungen Bayern | 110 Beiträge | ||
Autor | Diet8er 8C., Naila / Bayern | 535789 | ||
Datum | 15.01.2009 15:17 MSG-Nr: [ 535789 ] | 29632 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Rosenthal Meiner Meinung nach kann es eindeutig nur der ranghöchste Dienstgrad der Ortsfeuerwehr sein Ja,ja, das lässt sich möglicherweise aus dem Kontext so ableiten, steht aber nicht so im Gesetzestext. Hoffen wir mal, dass es bei der Änderung so klar gefasst ist, dass da keine Zweifel bestehen, gerade weil es ja nicht um eine "kann"-Bestimmung geht. Meine Meinung ist öffentlich, man kann sie teilen, muss aber nicht. | ||||
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